Lizenzen und Urheberrechtsverletzung

rechtliche Risiken frühzeitig erkennen

Die Lizenzierung von Software und die Einhaltung von Nutzungsberechtigungen sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung, unabhängig davon, ob es sich um Standardsoftware oder programmierte Individualsoftware mit Open-Source-Komponenten handelt. Schon kleine Fehler bei der Nutzung oder Weitergabe können zu Urheberrechtsverletzungen, Haftungsrisiken und Rechtsstreitigkeiten führen.

Fragen zu Lizenzierung und Urheberrecht sind komplex und erfordern eine präzise rechtliche Prüfung. Je nach Anwendungsfall gibt es zahlreiche Aspekte, die beachtet werden müssen, um rechtliche Risiken, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, zu vermeiden.

  1. Art der Software
  • Handelt es sich um Standard- oder Individualsoftware?
  • Enthält die Software Open-Source-Komponenten?
  • Wer ist der tatsächliche Urheber bzw. Rechteinhaber?
  • Welche Nutzungsrechte werden dem Lizenznehmer eingeräumt?
  • Sind auch verbundene Unternehmen des Lizenznehmers nutzungsberechtigt?
  1. Befristete Lizenzen / XaaS Verträge
  • Gibt es einen SLA (Service Level Agreement)?
  • Wie ist die Verfügbarkeit geregelt?
  • Sind Service Level Credits definiert?
  • Ist eine Auftragsverarbeitervereinbarung (Data Processing Agreement) enthalten?
  1. Unbefristete Lizenzen / Wartungsverträge
  • Welche konkreten Leistungen und Verpflichtungen sind im entsprechenden Wartungsvertrag vorgesehen?
  • Wie zukunftssicher ist die Software hinsichtlich Wartbarkeit und Roadmap (kurz-, mittel- und langfristig)?
  • Gibt es Alternativen zur Wartung direkt durch den Hersteller, etwa durch Drittanbieter?
  1. Open Source Software (OSS)
  • Welche OSS-Lizenzen kommen zum Einsatz (z. B. GNU GPL Licence / Licence GPL)?
  • Gewährleistet der Hersteller die Compliance mit den OSS-Lizenzen?
  • Müssen Copyleft-Bedingungen beachtet werden, z. B. Weitergabe von Quellcode?
  • Werden SBOMs (Software Bill of Materials) geführt?
  • Ist die Nutzung im kommerziellen Umfeld erlaubt?
  1. Haftung und Urheberrechtsverletzung
  • Gibt es Klauseln zur Schad- und Klagloshaltung, falls Rechte Dritter verletzt werden?
  • Wie ist die Auditklausel gestaltet?
  • Welche urheberrechtlichen Regelungen sind relevant, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden?
  1. Individualsoftware & Projektverträge
  • Prüfung der AGB des Dienstleisters: zumeist werden nur nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt
  • Welches Vorgehensmodell wurde vereinbart – ein klassischer Wasserfallvertrag oder ein agiles Vorgehensmodell mit iterativen Leistungsphasen?
  • Wie ist die Projektorganisation strukturiert, und sind Meilensteine mit klar definierten Teilabnahmen vertraglich festgelegt? Welche Bestimmungen gelten für die Abnahme?
  • Sind die Zahlungsmodalitäten an erfolgreiche Teilabnahmen gekoppelt, oder erfolgen Zahlungen unabhängig vom Projektfortschritt?

FAQs zu Lizenzen und Urheberrechtsverletzung

Unklare Regelungen können dazu führen, dass ein Unternehmen die Software umfangreicher nutzt als vertraglich erlaubt. Das kann zu Urheberrechtsverletzungen, Herstelleraudits, hohen Nachforderungen oder sogar Unterlassungsansprüchen führen. Eine präzise Vertragsgestaltung schützt daher vor erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.

Eine Werknutzungsbewilligung ist ein einfaches Nutzungsrecht, das anderen Lizenznehmern ebenso erteilt werden kann. Ein Werknutzungsrecht ist hingegen ein ausschließliches Recht: Der Berechtigte darf das Werk nutzen und Dritten die Nutzung untersagen. Für Unternehmen ist die Unterscheidung wesentlich, da sie die Nutzungsberechtigung bestimmt.

Ein Unternehmen sollte insbesondere bei der Entwicklung und dem Einsatz von Individualsoftware ein Werknutzungsrecht anstelle einer bloßen Werknutzungsbewilligung verlangen.

Ein ausschließliches Werknutzungsrecht ermöglicht es dem Unternehmen, das Werk eigenständig weiterzuentwickeln, zu adaptieren oder mit anderen Systemen zu verbinden, ohne auf die Zustimmung des Urhebers angewiesen zu sein.