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Voraussetzungen eines Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen

 

In der Praxis zeigen sich folgende wesentliche Faktoren:

# Vorliegen der (kumulativ erforderlichen) Voraussetzungen für das Eintreten der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den erworbenen Gebrauchtsoftwarelizenzen und somit eines rechtmäßigen Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen

# Kauf von bzw Verkauf an (seriöse und erfahrene) Händler mit einer etablierten Praxis mit dem Hersteller, kein Abschluss von „Direktverträgen“ mit anderen Lizenznehmern

# Umfassende lizenztechnische und vertragliche Dokumentation

# Bei Kauf: Berücksichtigung der Spezifika des Gebrauchtsoftwaremarktes: Gibt es die gewünschten Lizenzen überhaupt am Markt?

# Bei Verkauf: ein gut eingerichtetes Software-Asset-Management (um zB nicht zu viel zu verkaufen)